(OVB) „Dummheit schützt vor Strafe nicht“, sagt der Volksmund. Und bisweilen besteht die Strafe in einem finanziellen Schaden. Dies jedenfalls ergibt sich aus einer Entscheidung vom Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 16 U 70/05. Im vorliegenden Fall war einem Bankkunden die Brieftasche gestohlen worden.