(OVB) Wer Steuern zahlt, der darf auch Steuern sparen. Vor allem dadurch, dass er von seinen Einnahmen Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzieht. Dies gilt auch für die so genannten Einkünfte aus Kapitalvermögen. Selbstverständlich ebenso, wenn der Anleger einen privaten Vermögensverwalter für sich arbeiten lässt.