(OVB) Bankmitarbeiter müssen nicht alles tun, was Kunden von ihnen verlangen. Schließlich geht es um Geld, zum Teil sogar um sehr viel davon. Dass die Institute, letztlich auch im Sinne ihrer Kunden, auf Nummer sicher gehen dürfen, wurde einmal mehr vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe unter dem Aktenzeichen 17 U 19/06 bestätigt.