Die Zuteilung eines Bausparvertrages gehört zu den erforderlichen Voraussetzungen, wenn man in den Genuss des zinsgünstigen Bauspardarlehens gelangen will.
In der Regel gibt es keine Vorgaben, wenn es um die Laufzeit eines solchen Vertrages geht. Wartet man jedoch auf die Zuteilung gilt, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 18 Monaten aufweisen muss.
Mit seinem individuellen Sparverhalten kann der Bausparer aktiv Einfluss auf die Zuteilung nehmen. Zuvor sollte man jedoch einen schriftlichen Zuteilungsauftrag stellen. Zu den erforderlichen Zuteilungsvoraussetzungen gehört das Ansparen von 40 bis 50 Prozent der gesamten Bausparsumme, die man beim Vertragsabschluss mit seiner Bausparkasse vereinbart hat. Die Höhe der Bausparsumme sollte sich an den Gesamtkosten des Objektes orientieren, um gezielt darauf hin sparen zu können.
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